Die Helden der DSGVO!
Das Thema DSGVO ist nach wie vor sehr brisant und löst bei vielen Personen Unbehagen aus. Andere sind im Gegenzug eher entspannt, da sie sich für die verschärften Datenschutz-Herausforderungen gut aufgestellt sehen. Doch wie sieht die Situation bei einem Unternehmen aus, dessen Produkte wesentlich dazu beitragen, beim Thema DSGVO auf der sicheren Seite zu sein? Diesbezüglich stand Günther Braun, Verkaufsleiter Deutschland beim Aktenvernichter-Hersteller IDEAL Krug & Priester, Rede und Antwort.
Der 25. Mai 2018 als Stichtag für das Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nun schon einige Zeit verstrichen. Deutlich strengere Datenschutz-Richtlinien und unter anderem eine steigende Brisanz von personenbezogenen Daten auf Papier resultieren daraus. Dies stellt Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Juristen, Mediziner und viele andere vor ganz neue Herausforderungen. Auch beim Aktenvernichter-Hersteller IDEAL Krug & Priester hat das Thema DSGVO entscheidenden Einfluss auf die Unternehmenssituation.
Wie erleben Sie als Aktenvernichter-Hersteller das Thema DSGVO?
G. Braun: Mit der Einführung der DSGVO und den verschärften Datenschutzrichtlinien steigt auch die Brisanz von personenbezogenen Daten auf Papier. Daher hat sich logischerweise auch die Nachfrage nach unseren IDEAL Aktenvernichtern mehr als überdurchschnittlich erhöht. Dies ist ein Zeichen dafür, dass dies ein sehr wichtiges Thema ist, das jeden tangiert.
Inwiefern kommen die IDEAL Aktenvernichter da ins Spiel?
G. Braun: Beim Datenschutz denken die meisten zunächst an den Schutz von Festplatten, USB-Sticks, Smartphones, Tablets, Servern oder anderen Datenträgern. In unserem digitalen Zeitalter wird immer wieder vergessen, dass auch Papierdokumente schützenswerte Daten enthalten. Und nachweislich befindet sich ein Großteil der vertraulichen Daten noch immer auf Papier. So werden heute vielfach die vertraulichen Daten auf Computern und Servern mit Passwörtern und Verschlüsselungen geschützt, die entsprechenden Ausdrucke in Papierform liegen indessen völlig ungeschützt auf dem Schreibtisch. Auch auf das Löschen von vertraulichen Daten von Tablets oder Smartphones wird viel Energie verwendet, wohingegen ausgebrauchte Papierdokumente mit vergleichbarem Schutzbedarf vielfach im Papierkorb landen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Und da finden sich neben Vertragsunterlagen, Angeboten, Kontoauszügen und Belegen durchaus auch Personal-, Steuer- und Buchhaltungsunterlagen.
Welche neuen Pflichten ergeben sich durch die DSGVO bei personenbezogene Daten?
G. Braun: Personenbezogene Daten sind äußerst sensibel und unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Deshalb müssen sie unter anderem zeitgerecht verarbeitet und sicher vernichtet werden – so schreibt es die DSGVO vor. Die DSGVO verlangt außerdem nach einer lückenlosen Dokumentation von personenbezogenen Daten. Dies beinhaltet den Zweck der Speicherung, die Dauer sowie die Dokumentation der Daten-Löschung. Wichtig ist hierbei ebenfalls die Aktualisierung der vorhandenen Unterlagen – Stichwort Datenminimierung – da diese ebenfalls den Vorgaben der DSGVO entsprechen müssen. Dabei gibt es meist eine Menge alter Papierdokumente zu vernichten, was nach einem leistungsstarken Aktenvernichter verlangt. Hier bieten wir eine große Auswahl passender IDEAL-Modelle an. In diesem Zuge sollte aber unbedingt auch an die Vernichtung der Altablage gedacht werden. Denn Datenerhebung auf Vorrat ist laut DSGVO verboten. Und durch die deutlich verschärften Datenschutz-Richtlinien drohen bei Nichterfüllung extreme Geldbußen.
Was heißt das für die Vernichtung personenbezogener Daten?
G. Braun: Wir empfehlen für die Vernichtung von personenbezogenen Daten mindestens Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-4, besser noch der Sicherheitsstufe P-5. Die Sicherheitsstufe P-4 ist geeignet für Papierdokumente, die besonders sensible Daten beinhalten. Dazu zählen beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Personaldaten, Bilanzen, Arbeits- und Steuerunterlagen, Rechnungen, etc. Die Sicherheitsstufe P-5 empfehlen wir bei geheim zuhaltenden Daten wie Prozessunterlagen, Bilanzen, G+V-Rechnungen, Strategiepapieren, Konstruktionsunterlagen, Krankenakten, etc. Gemäß der DSGVO muss jeder nachweisen können, dass er rechtskonform arbeitet und die Datenschutzvorgaben einhält. Und dies funktioniert am besten mit einem Qualitäts-Aktenvernichter von IDEAL.
Was zeichnet die IDEAL Aktenvernichter aus?
G. Braun: Neben einem umfassenden Qualitäts- und Sicherheitsstandard bestechen unsere Schredder auch mit Höchstwerten bei Leistungsstärke, Bedienkomfort und Lebensdauer – verbunden mit einer zuverlässigen Technik sowie einem funktionalen, modernen Design. Unsere IDEAL Aktenvernichter vernichten alle Daten zuverlässig, direkt und zeitnah dort, wo sie entstehen – am einzelnen Arbeitsplatz. Das haben auch die Endkunden erkannt. Mit der Einführung der DSGVO hat sich die Nachfrage nach unseren IDEAL Aktenvernichtern überdurchschnittlich erhöht. Deshalb muss derzeit mit einer etwas längeren Lieferzeit für unsere IDEAL-Geräte gerechnet werden. Im Gegenzug erhält man aber auch professionelle, nachhaltig und nach strengen deutschen Maßstäben am Standort Balingen produzierte Aktenvernichter, die seit mehr als sechs Jahrzehnten Kunden in aller Welt überzeugen. Für ein sicheres Gefühl bei unseren Kunden sorgt zusätzlich auch die Lifetime-Garantie auf die Messerwellen unserer Aktenvernichter. Dies wird ergänzt durch unsere Verpflichtung, Ersatzteile für alle Geräte „Made in Balingen“ bis mindestens 15 Jahre nach dem Herstellungsdatum zu liefern.
Ist das Thema DSGVO denn nun passé?
G. Braun: Nein, keinesfalls. Die DSGVO ist eine Modernisierung für wirkungsvollen und konkreten Schutz personenbezogener Daten. Neben dem damit einhergehenden Aufwand haben Juristen, Unternehmen und Verwaltungen aber auch die Chance, ihr Vertrauensverhältnis gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu untermauern, wenn sie diese Richtlinie umsetzen und danach arbeiten. Der offizielle Termin für das Inkrafttreten der DSGVO ist zwar verstrichen, nicht so aber die Brisanz dieses Themas.
Vielen Dank für das Interview.
Pressekontakt:
Silke Naeschke
Krug & Priester GmbH & Co. KG
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