DSGVO – Gehen Sie auf Nummer sicher!
Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, bis zum 25. Mai 2018 die entsprechenden Vorgaben erfüllen. Deutlich verschärfte Datenschutz-Richtlinien und eine steigende Brisanz von personenbezogenen Daten auf Papier sind die Folge. Mit den Qualitäts-Aktenvernichtern von IDEAL ist man hier jedoch auf der sicheren Seite.
Vorsicht beim Datenträger Papier!
Wenn es um Datenschutz geht, ist meist von elektronisch verarbeiteten Daten die Rede. Was oft unter den Tisch fällt: Die Bestimmungen der DSGVO gelten auch für personenbezogene Daten auf Papier. Doch wie können diese Papierdokumente geschützt werden? Denn nachweislich befindet sich ein Großteil der vertraulichen Daten immer noch auf Papier – und landet sehr häufig einfach im Papierkorb, wenn nicht mehr benötigt. Neben Angeboten, Vertragsunterlagen, Kontoauszügen und Belegen gehören dazu beispielsweise auch Personal-, Steuer- und Buchhaltungsunterlagen sowie Daten aus dem Bereich Forschung und Entwicklung. Insbesondere personenbezogene Daten sind äußerst sensibel und unterliegen strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Deshalb müssen diese Daten zeitgerecht verarbeitet und sicher vernichtet werden – so schreibt es die DSGVO vor.
Viel Aufwand für ein paar Papiere?
Lediglich 35 % aller deutschen Unternehmen haben Richtlinien für die Speicherung und den Umgang mit Papierdokumenten. Doch spätestens mit der Einführung der DSGVO brauchen alle welche. Wichtig ist in diesem Zuge auch die Aktualisierung der vorhandenen Unterlagen – Stichwort Datenminimierung – da diese ebenfalls den strengeren Vorgaben entsprechen müssen. Dies schließt auch die Vernichtung der Altablage sowie Unterlagen mit abgelaufenen Aufbewahrungsfristen mit ein. Denn auch Datenerhebung auf Vorrat ist künftig verboten.
Integrieren Sie IDEAL Aktenvernichter in Ihr Datenschutzkonzept
Wer diese verschärften DSGVO-Anforderungen und die Umsetzungsfrist ignoriert, riskiert empfindliche Strafen. Neben hohen Bußgeldern und gezielter Strafverfolgung kann ein Konflikt oder Imageschaden schnell beachtliche Ausmaße annehmen. Der Einsatz von IDEAL Aktenvernichtern in der erforderlichen Sicherheitsstufe schützt davor und sichert den guten Ruf sowie das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Die professionellen IDEAL Aktenvernichter zählen deshalb zur Grundausstattung von Unternehmen, Behörden oder sonstigen Institutionen und sollten deshalb in jedes Datenschutzkonzept integriert werden. IDEAL Shredder vernichten alle Daten direkt und zeitnah dort, wo sie entstehen – am einzelnen Arbeitsplatz. Nur so ist man auf der sicheren Seite. Denn gemäß der DSGVO muss neben rechtskonformem Arbeiten ebenfalls die Einhaltung von Datenschutzvorgaben nachgewiesen werden.
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Weitere Informationen zum Thema DSGVO
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